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Stipendien

Die Dr. Éva Kahán Foundation hat es sich zum Ziel gesetzt, sozial benachteiligten Jugendlichen in Ungarn – in erster Linie Angehörigen von Minderheiten – den Zugang zum Studium der Rechtswissenschaften zu ermöglichen, die ohne eine Unterstützung nicht oder nur unter außerordentlichen Schwierigkeiten das Studium absolvieren könnten. Diese erfolgt in Form von Stipendien sowie der Übernahme der Studiengebühren.

Im Januar jeden Jahres können sich folgende Interessierte bei der Dr. Éva Kahán Foundation bewerben:

  • Jugendliche, welche im selben Jahr das Gymnasium abschließen und anschließend beabsichtigen ein Jura-Studium zu beginnen sowie
  • Studierende, die bereits ein Jurastudium begonnen haben, dieses aber ohne eine finanzielle Unterstützung nur unter außerordentlichen Schwierigkeiten fortsetzen könnten.

Die Bewerbungsunterlagen sind immer bis zum 31. Januar des Jahres in elektronischer Form an scholarship@evakahanfoundation.org einzureichen. Im Laufe der Beurteilung der Bewerbung tritt die Stiftung mit den Bewerberinnen und Bewerbern und mit den von diesen angegebenen Referenzpersonen in Kontakt.

Mit den erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerbern schließt die Dr Éva Kahán Stiftung einen Bildungsvertrag ab. In diesem verpflichtet sich die Stiftung die Studiengebühren des Studierenden zu zahlen oder im Falle von Studiengebührenbefreiungen für zehn Monate ein Stipendium zur Verfügung zu stellen, dessen Höhe dem aktuellen Mindstlohn entspricht. Das Stipendium und die Studiengebührenbeihilfe können insgesamt zehn Semester lang bezogen werden.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten der Stiftung erhalten Zuwendungen, die es ihnen ermöglichen sollen, ihre Zeit und Energie ausschließlich in den Dienst eines erfolgreichen Studiums zu stellen.

Während des Studiums müssen die Stiftungsstipendiaten monatlich schriftlich und gelegentlich auch persönlich über ihre Fortschritte berichten. Dies wird nicht in formeller Weise erwartet, sondern eher durch die Beschreibung von Schwierigkeiten oder Erfolgen, die aufgetreten sind.

Die Dr. Éva Kahán Stiftung erwartet, dass sich die Stipendiatinnen und Stipendiaten der Stiftung sowohl in ihrem beruflichen als auch in ihrem privaten Leben für Menschenrechte, insbesondere die Rechte der Minderheiten einsetzen und diese respektieren.

Angehende Maturantinnen und Maturanten, die ein Jura-Studium beginnen möchten, müssen folgende Unterlagen übermitteln:

  • das Bewerbungsformular für Maturant/innen ist auszufüllen,
  • es ist ein Lebenslauf in Essayform mit maximal 500 Wörtern zu formulieren, in dem die bisherige Ausbildung und die familiären Lebensumstände darzulegen sind,
  • es ist ein kurzes Essay von maximal 500 Wörtern anzufügen, in dem die Bewerberin bzw. der Bewerber begründet, warum er Jura studieren möchte und wie sie bzw. er sich das Leben in zehn Jahren vorstellt,
  • die materielle Bedürftigkeit ist zu belegen,
  • es sind Name und Kontaktdaten einer Lehrerin bzw. eines Lehrers anzugeben, mit der/dem die Dr. Éva Kahán Stiftung während des Auswahlverfahrens Verbindung aufnehmen kann.

Studierende, die bereits ein Jurastudium begonnen haben, müssen folgende Unterlagen übermitteln:

  • das Bewerbungsformular für Jura-Studierende ist auszufüllen,
  • es ist ein Lebenslauf in Essayform mit maximal 500 Wörtern zu formulieren, in dem die bisherigen Studien und die familiären Lebensumstände darzulegen sind,
  • es ist ein kurzes Essay von maximal 500 Wörtern anzufügen, in dem die Bewerberin bzw. der Bewerber begründet, warum er Jura studieren möchte und wie sie bzw. er sich das Leben in zehn Jahren vorstellt,
  • Hat die Bewerberin bzw. der Bewerber in wissenschaftlichen Studierendenzirkeln mitgewirkt oder freiwillige Tätigkeiten geleistet, sollte eine Kopie der entsprechenden Dokumente als Beleg angefügt werden.
  • Hat die Bewerberin bzw. der Bewerber während der bisherigen Studienzeit wissenschaftliche Arbeiten oder Studien erstellt, mögen diese in elektronischer Form angefügt werden.
  • Die Bewerberin bzw. der Bewerber soll begründen, warum und wie lange ein Stipendium und/oder ein Zuschuss auf die Studiengebühren als Förderung benötigt werden.
  • Die Bewerberin bzw. der Bewerber soll eine oder mehrere Referenzpersonen benennen, bei denen sich die Dr. Éva Kahán-Stiftung hinsichtlich der bisherigen Studienleistungen informieren kann.
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